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Voraussetzungen
Voraussetzungen für unser Ziel „Archehof Auterwitz“
Vorstellung der GEH und des Archehofprojektes
Die Gesellschaft zu Erhaltung alter und gefährdeter Nutztierrassen e. V., (GEH) engagiert sich seit 1981 für die Lebenderhaltung der Nutztierrassen, denn alleine in Deutschland stehen 90 Nutztierrassen auf der roten Liste. Das Arche-Hof-Projekt wurde im Jahre 1995 von der GEH ins Leben gerufen und sie hat heute bundesweit bereits 70 Höfe in ihrer Betreuung.
Jeder Archehof hat seinen eigenen Charakter, er lebt mit den Menschen, die sich der Aufgabe der Erhaltungsarbeit widmen. Die Höfe im landwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerb verstehen sich als Einrichtungen, die vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen aktiv erhalten und züchten. Sie integrieren diese Rassen bewusst in ihr Betriebskonzept und stellen landwirtschaftliche Produkte her. Den interessierten Besucherinnen und Besuchern wird mittels anschaulicher Hofführungen ein umfassender Einblick in die Geschichte der Rassen, ihrer gegenwärtigen Situation und ihrer Zukunftsperspektiven eröffnet.
Kriterienkatalog für die Ernennung von Archehöfen
Mitgliedschaft in der GEH
Der Betriebsleiter muss zur Antragstellung mindestens 6 Monate Mitglied in der GEH sein. Durch die Mitgliedschaft soll der Archehofbetreiber die Möglichkeit erhalten, die Struktur und die Erhaltungsarbeit der GEH kennenzulernen, an GEH-Treffen teilzunehmen und eigene Ideen in die Arbeit der GEH einfließen zu lassen.
Landwirtschaftlicher Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb
Ein Archehof ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, der alte und gefährdete Nutztierrassen züchtet und in den Betriebsablauf einbindet. Die Ernennung zum Archehof schließt die parallele Haltung von sogenannten Wirtschaftsrassen nicht aus.
Haltung von mindestens drei Rassen aus drei verschiedenen Tierarten
Grundlage für die Anerkennung von bedrohten Rassen ist die rote Liste der GEH. Um eine attraktive Vielfalt zeigen zu können, soll grundsätzlich mindestens je eine Rasse der Roten Liste aus den unten aufgeführten Tierartengruppen A, B und C gehalten und gezüchtet werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich (z. B. Wanderschafhaltung, Spezialbetriebe).
Mindestbestandsgrößen der gehaltenen Rassen
Um eine ausreichende Größe der Zuchtgruppen zu erreichen, die den züchterischen Belangen gerecht werden kann, gibt der folgende Schlüssel eine Orientierungshilfe zur erwünschten Mindestanzahl der gehaltnen Tiere je Zuchtgruppe oder Zuchtstamm.
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Gruppe |
Tierart |
Anzahl bzw. Gruppen Zuchtstämme oder Völker (m, w) |
|
A |
Pferd, Esel, Rind |
0,3 (Vatertierhaltung ist erwünscht) |
|
A |
Schwein |
1,2 |
|
B |
Schaf |
1,1 |
|
B |
Ziege |
1,5 |
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C |
Huhn |
2 Zuchtstämme, 1,4 pro Rasse* |
|
C |
Gans, Ente |
2 Zuchtpaare, 1,1 pro Rasse* |
|
C |
Pute |
2 Zuchtstämme, 1,2 pro Rasse* |
|
C |
Kaninchen |
1,3 |
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C |
Bienen |
3 Völker |
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C |
Gebrauchshund |
1 Gebrauchshund in Nutzung (m od. w) |
*) durch die Haltung von 2 Zuchtstämmen ist die Voraussetzung erfüllt, Bruteier, Kücken und Tiere aus zwei unterschiedlichen genetischen Stämmen an Interessenten abgeben zu können.
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Regionale Rassen in Bezug zur örtlichen Wirtschaftsweise
Es sollten standortangepasste – bevorzugt regionale – Rassen gehalten werden.
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Abstammungsnachweise für die Tiere
Es müssen mindestens zwei gefährdete Rassen in einem offiziellen bzw. von der GEH anerkannten Herdbuch … gemeldet sein und als zuchtfähige Gruppe gehalten werden. Alle auf dem Hof gehaltenen Zuchttiere gefährdeter Rassen müssen eindeutig identifizierbar sein.
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Artgerechte Haltung und Fütterung der Tiere
Eine artgemäße Haltung und die artspezifische Fütterung ist eine Grundvoraussetzung für die Ernennung zum Arche-Hof. Die Tiere sollten regelmäßig Auslauf zur Verfügung haben sowie Stroheinstreu im Liegebereich. Weidegang im Sommer sollte ebenso wie Gruppenhaltung praktiziert werden.
Tiergerechte Haltungssysteme bieten darüber hinaus interessante Ansatzpunkte zur Vermittlung landwirtschaftlicher Fragestellungen. Nicht tiergerechte Systeme, wie z. B. Käfighaltung, ganzjährige Anbindehaltung und Vollspaltsysteme ohne feste Liegefläche sind für Archehöfe nicht zugelassen.
Bei der Fütterung sollte der Archehofbetreiber Wert auf einen möglichst hohen Anteil Betriebseigener heimischer Futtermittel mit hohem Grundfutteranteil legen. Die Fütterung sollte entsprechend dem Bedarf und der Genügsamkeit der Landrassen ausgerichtet sein. Die einseitige Fütterung mit Hochleistungsfuttermitteln und Masthilfen ist abzulehnen.
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Ansprechende Präsentation des Betriebes
Für die ansprechende Öffentlichkeitsarbeit ist ein gepflegtes Erscheinungsbild von Hof und Tieren unabdingbar. Der Betrieb sollte die Möglichkeit haben, auch von Gruppen besichtigt zu werden.
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Eigene Produktvermarktung, Direktvermarktung, Anschluss an Vermarktungsprogramm
Oft können die Produkte alter Rassen nicht über die herkömmlichen Vermarktungswege abgesetzt werden. Die eigene Produktherstellung in Verbindung mit Direktvermarktung und/oder Anschluss an ein spezielles Vermarktungsprogramm bietet Alternativen und stellen vor dem Hintergrund der Öffentlichkeitsarbeit interessante Möglichkeiten der Werbung dar.
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Die Anerkennung
Die Anerkennung als Arche-Hof der GEH erfolgt durch das Gremium der Arche-Hof Koordinationsgruppe. Dieser Gruppe liegt der Erstaufnahmeantrag des Hofes, der Beurteilungsbogen des Hofbesuches durch den GEH—Beauftragten sowie weitere verfügbare Informationen vor. Die Gruppe befürwortet die Anerkennung des Antragstellers mit 2/3-Mehrheit.
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Autor: Anne Fuhrmann, Projektarbeit FÖJ 2006-2007, Auszüge
Letzte Aktualisierung: 16. 11. 2007